Natur schützen, Menschen verbinden

Sehr geehrter Herr Sailer,

sehr geehrte Fraktionsvorsitzende im Kreistag,
sehr geehrte Mandatsträger der Gemeinden im Naturpark,
sehr geehrte Mitglieder im Naturpark Ausgburg Westliche Wälder e.V.,
sehr geehrte Mandatsträger der Gemeinden im Naturpark,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten uns mit beiliegendem offenen Brief an Sie wenden, Herr Sailer. Und gleichzeitig diesen offenen Brief auch im Verbreitungsgebiet des Naturparks Augsburg Westliche Wälder an Sie alle senden, die Sie an politischen Entscheidungen hier in unserer Heimat beteiligt sind. In der Hoffnung, dass Ihnen die Bewahrung dieser Heimat – zu der der Naturpark unmissverständlich gehört – genauso am Herzen liegt wie uns.

Mit freundlichen Grüßen

Simon Gerlach-von Dobschütz

Lebenswertes Holzhauser Tal e.V., 1. Vorstand

Der Brief im Wortlaut:

Der Naturpark Augsburg Westliche Wälder darf nicht dem Kommerz geopfert werden!
Ausgangspunkt ist ein Bauantrag zur Ausbeutung von Ton und Sand in Holzhausen (Gemeinde
Gablingen) mit anschließender Verfüllung mit belastetem Fremdmaterial (Z1.1 nach LAGA). Es
droht ein Präzedenzfall im gesamten Naturpark – für Bannwaldrodung, für Rohstoffausbeutung, für
Bauschutterfüllung. Der Verein Lebenswertes Holzhauser Tal e.V. fordert eine klare Entscheidung
im Sinne der Aufgabe des Naturparks als Schutzgebiet. Im Sinne der Satzung des Naturpark
Augsburg Westliche Wälder e.V. Für die Allgemeinheit und gegen Einzelinteressen.
Sehr geehrter Herr Sailer, Vorsitzender des Vereins Naturpark Augsburg Westliche Wälder e.V.,
das Bundesumweltministerium beschreibt die Bedeutung der Naturparke in Deutschland wie folgt:
„(…) Naturparke sind großräumige Landschaften, die überwiegend aus Landscha s- und
Naturschutzgebieten bestehen. Sie dienen dem Schutz und Erhalt der Kulturlandscha en, dem
Naturerleben und der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerha
natur- und umweltverträglichen Landnutzung. (…)“
(Quelle: www.bundesumweltministerium.de/faq/was-sind-naturparke-und-welche-bedeutung-
haben-sie-fuer-den-naturschutz-in-deutschland
).

In der Einleitung zur Satzung des Naturparks Westliche Wälder beschreiben Sie im Vorwort:
„(…) die Naturparkidee, den Schutz unserer Heimat mit den Ansprüchen des Menschen an unseren
Lebensraum bestmöglich in Einklang zu bringen ist nicht neu, sondern über 50 Jahre alt. Sie hat
dennoch nichts von ihrer Aktualität verloren. (…) Heute bedeutet unser Naturpark – als Augsburgs
grüner Westen – für Bürger und Besucher unserer Region einen anerkannten und wertvollen Schatz.
Er besitzt als naturnahe Kulturlandschaft, als Hort für Pflanzen und Tiere und als Erholungsort für die
ganze Region und weit darüber hinaus eine nachhaltige Bedeutung, die es zu erhalten und zu stärken
gilt. (…)“ (Quelle: https://naturpark-augsburg.de/wp-content/uploads/NP-Satzung-2014_K01-2.pdf).
Als Verein Lebenswertes Holzhauser Tal e.V. fordern wir Sie hiermit auf, aufgrund Ihrer
Verantwortung und in Ihrer Funk on als Vorsitzender, Posi on für den Naturpark zu beziehen!
Neben den bekannten rechtlichen Ausschlusskriterien ist der Abbauantrag in der Gemeinde
Gablingen, Ortsteil Holzhausen, auch deshalb abzulehnen: Der Abbau würde zusätzlich zum Eingriff
innerhalb der Gemeindegrenzen einen Präzedenzfall für die gesamte Naturparkfläche schaffen.
Dieses Argument lässt sich nicht wegdiskutieren. Schützen Sie in Ihrer Funk on als Vorsitzender und
Landrat nachhaltig die Integrität des Naturparks.

Der Abbau in Holzhausen und im Naturpark entspricht auch nicht den Belangen der öffentlichen
Daseinsvorsorge durch die regionale Rohstoffversorgung, wie die Staatsregierung argumentiert. Der
Regionalplan weist Vorrangflächen für den Sand- und Tonabbau aus im nördlichen Landkreis
Augsburg. Diese Vorrangflächen liegen aus gutem Grund nicht im Naturpark und auch nicht im
Landschaftsschutzgebiet.
Wir haben uns in der Frage der Bannwaldrodung rechtlich beraten lassen. Die Unzulässigkeit der
Rodung wurde uns von einer, in diesen Themen erfahrenen, Münchner Anwaltskanzlei bestätigt. Im
Falle einer Erteilung der Genehmigung zum Abbau werden wir uns, unterstützt vom Bund
Naturschutz, gegen dieses Vorhaben wehren und rechtliche Schritte dagegen einleiten. Bewerten Sie
bi e die Interessen des Naturparks und seiner Einwohner (Gemeinwohl!) höher als die Interessen
zweier wirtschaftlicher Unternehmen (Einzelinteressen!). Für ein Gespräch steht Ihnen der Verein
Lebenswertes Holzhauser Tal e.V. jederzeit gerne zur Verfügung.

Gablingen, 27.02.2026
Simon Gerlach – von Dobschütz
Isabella Reiter
Matthias Fischer

(Vorstandschaft Lebenswertes Holzhauser Tal e.V.)

Ausgangslage und aktueller Stand:
Die beantragte Abbaufläche umfasst ca. 3,9 ha. Vor dem Abbau ist die Rodung von geschütztem
Bannwald erforderlich. Der Trockenabbau von Sand und Ton soll dann einen Zeitraum von 10 Jahren
umfassen mit einem Gesamtvolumen von 461.323 m³ und einer maximalen Abgrabungstiefe von ca.
25 Metern. Wiederverfüllt werden soll die Grube dann mit Bauschutt (Z0 bis Z1.1 Material). Diesen
Antrag hat der Gemeinderat Gablingen am 10.09.2024 abgelehnt.
Seitdem liegt der Antrag beim Landratsamt Augsburg (Genehmigungsbehörde). Die Entscheidung
über den Abgrabungsantrag wird verzögert und in die Länge gezogen mit der Begründung, beteiligte
Fachbehörden müssen noch Bewertungen und Einschätzungen zum Vorhaben erstellen. Derweil
haben wir als Verein uns rechtlich beraten lassen. Der Bannwald im betroffenen Abbaugebiet genießt
hohen Schutzstatus, die Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet und Naturpark. Zur
Bannwaldrodung liegen Entscheidungen des BayVGH aus dem Jahr 2023 vor. Der BayVGH erklärt die
Rodung von Bannwaldflächen für unzulässig, insbesondere zugunsten von gewerblichen Interessen
wie Ton- und Kiesabbau.