Natur schützen, Menschen verbinden

Keine Tongrube im Naturpark

In einem Zusammenschluss von Großgrundbesitzer und Abbauunternehmen soll im Bannwald des Landschaftsschutzgebietes „Naturpark Westliche Wälder“ direkt beim Naherholungsgebiet „Peterhof“ auf 3,5 Hektar Fläche eine große Ton-Abbau-Anlage errichtet werden.

Nach der Rodung des Bannwalds soll auf der Fläche von 5 Fußballfeldern die empfindliche Fläche bis zu 25 Meter tief aufgerissen werden. Sobald der Ton mit ca. 30.000 LKW-Ladungen abtransportiert ist, soll diese offene Wunde mit belastetem Aushub und Bauschutt verfüllt werden.

Bauvorhaben Tongrube

Das geplante Abbaugeländes liegt auf halbem Weg zwischen Holzhausen und dem Weiler Peterhof.

39.000 m²

Gesamtfläche

Abbaufläche ca. 31.700m²

2024 – 2035

beantragter Abbauzeitraum

461.232 m³

Abbauvolumen gesamt

Abbauvolumen jährlich 46.123 m³

18,8 m

durchschnittliche Grabungstiefe

maximale Abgrabung ca. 25 m

7 – 18 Uhr

Abbauzeiten

von Montag bis Samstag

20 LKW-Fuhren

durchschnittlich pro Tag

bis zu 50 Fuhren/Tag möglich

Z0 bis Z 1.1-Material

Wiederverfüllung

der Abbaugrube bis auf Urgeländeniveau

Gegen Tonabbau und Bauschutt-Deponie im Naturpark und Bannwald

Welchen Schutzstatus hat das Abbaugelände momentan?

Naturpark Augsburg Westliche Wälder

Landschaftsschutzgebiet

Bannwald

Einzugsgebiet für die Wasserversorgung

Keinen Präzedenzfall für den Naturpark schaffen!

Die Genehmigung des Abbauvorhabens westlich von Holzhausen wäre ein Präzedenzfall für weitere Anträge im Naturpark und Landschaftsschutzgebiet, da hierfür alle geltenden Schutzkategorien durch Ausnahmegenehmigungen umgangen werden müssen.

Es gibt Alternativen

Naturschonendere Vorrangflächen für Sand- und Lehmabbau sind gemäß Regionalplan im Nahbereich ausgewiesen

Ein öffentliches Interesse an Befreiung von den Verboten der Schutzflächen ist also nicht abzuleiten

Unsere Chronologie des Projekts:

  • 2024 – Antrag auf Abbaugenehmigung beim Landratsamt Augsburg
  • 10.09.2024 – Gemeinderat von Gablingen erteilt kein gemeindliches Einvernehmen
  • 28.01.2025 – Antrag auf Akteneinsicht durch benachbarte Anwohner. Wird später vom Landratsamt abgelehnt.
  • 26.02.2025 – Bürgerinformation durch Aktionsgruppe im Peterhof
  • 03.03.2025 – Brief an Landrat mit ca. 180 Unterschriften abgegeben
  • 19.03.2025 – Vorhaben bei Bürgersprechstunde mit Landrat Sailer thematisiert
  • Übergabe etwa 900 weiterer Unterschriften gegen das Vorhaben
  • vertiefende Fragen aus Bürgersprechstunde an Fachbehörden
  • Trotz allem zustimmende Stellungnahme der Fortbehörde im Zuge des Verfahrens
  • kritische Antwort der Initiative zur forstlichen Stellungnahme an Landrat
  • 30.09.2025 – Gründung des Vereins „Lebenswertes Holzhauser Tal“
  • 30.10.2025 – Erneuter Antrag auf Akteneinsicht durch Anwohner an das Landratsamt, wird erneut vom Landratsamt abgelehnt.
  • 20.11.2025 – Informationsveranstaltung des Vereins Lebenswertes Holzhauer Tal e.V.
  • 20.12.2025, 17:00 Uhr – Holzhausen glüht gegen den Tonabbau – Erlenweg

Im Detail

Hier haben wir die häufigsten Fragen zusammengestellt um Antworten zu geben.

Welche Konsequenzen hätte die Umsetzung für uns Bürger?

Störung der sanften Naherholung im Naturpark insbesondere rund um den Erholungsschwerpunkt am Peterhof:

  • Massive Steigerung des Lkw-Verkehrs auf der ohnehin maroden Staatstrasse
  • Querung und Verschmutzung von Fahrradweg und Staatsstraße
  • massive Zunahme von Lärm- und Abgasbelastung  
  • Zerschneidung von beliebten Waldwegeverbindungen zwischen Holzhausen und Peterhof

Beeinträchtigung des Naturhaushalts und Landschaftsbilds im Landschaftsschutzgebiet:

  • vollständige Entfernung der bisherigen Vegetationsschicht,
  • Abgrabung und Abfuhr unbelasteter Bodenschichten,
  • Auffüllung mit belastetem Fremdmaterial,
  • nachhaltige Veränderung des Bodengefüges

irreversible Eingriffe in Boden- und Grundwasserhaushalt

Rodung von Bannwald

  • Ersatz mit vergleichbarer Wirkung erst in Jahrzehnten möglich (time-lag ca. 50 Jahre)
  • Beeinträchtigung benachbarter Bannwaldflächen

Gefährdung der Grundwasserqualität im Einzugsgebiet für Wasserversorgung

  • Freilegung grundwassernaher Schichten während des Abbaus

Wiederverfüllung mit belastetem Material Z1.1.  Z1.1 gefährdet gemäß heutiger Definition zwar noch nicht das Grundwasser, aber im Interesse einer nachhaltigen Nutzung lokaler Wasservorräte für spätere Generationen sollte in einem Einzugsgebiet für (Trink-)Wasserversorgung grundsätzlich keine Verfüllung mit belastetem Material stattfinden.
Anmerkung:  Erfahrungen z.B. bei der Einschätzung der Auswirkungen von Spritzmitteln in der Landwirtschaft zeigen, dass sich Definitionen durch neue Erkenntnisse grundlegend ändern können.

Welche Auswirkungen hätte das Vorhabens auf die unmittelbaren Anwohner?

  • Lärm- und Staubbelästigung durch Abbau und Abtransport, Montag – Samstag, 07:00 – 18:00
  • Veränderung des Bodenwasserhaushalts auf den angrenzenden Grundstücken
  • Beeinträchtigung der Vitalität vorhandener Pflanzungen und Erhöhung der Windwurfgefahr durch Freistellung im Westen
  • Verminderung der Lebensqualität und des Wertes der Grundstücke

Welche Auswirkungen hätte das des Vorhabens auf die Bewohner von Holzhausen?

  • Lkw-Verkehr für Abtransport des abgebauten Materials und Anfuhr des Material für die Wiederverfüllung führt überwiegend durch Holzhausen (im Schnitt 20 Fuhren pro Tag montags bis samstags, bis zu 50 Fuhren pro Tag möglich)
  • Abbau fällt zeitlich zusammen mit den Mehrbelastungen durch den geplanten Ausbau der Staatsstraße 2036
  • mehr Lärm und Abgase
  • erhöhte Gefährdung im Straßenverkehr (besonders an Schulbushaltestellen)
  • Überbeanspruchung des Fahrbahnbelags durch Schwerlastverkehr

Die Ziegeleien brauchen den Ton, der Bauschutt muss auch weg. Gibt es Alternativen?

  • Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Sand- und Lehmabbau sind gemäß Regionalplan im Nahbereich ausgewiesen
  • Analog dazu besteht auch Wiederverfüllpotential die für die Entsorgung von gering belastetem Material
  • Natur- und bevölkerungsschonendere Alternativen sind vorhanden und auch planungsrechtlich verfügbar
  • Ein öffentliches Interesse an Befreiung von den Verboten der Schutzflächen ist also nicht abzuleiten

Welche Auswirkungen hätte das alles auf die Zukunft von Naturpark/Landschaftsschutzgebiet?

  • Die Genehmigung des Abbauvorhabens westlich von Holzhausen wäre ein Präzedenzfall für weitere Anträge im Naturpark und Landschaftsschutzgebiet, weil hierfür alle geltenden Schutzkategorien durch Ausnahmegenehmigungen umgangen werden müssen.
  • Begehrlichkeiten für weitere Vorhaben anderer Grundstückseigentümer werden geweckt.
  • Die Schutzstatis von Naturpark und Landschaftsschutzgebiet würden aufgeweicht und ernsthaft in Frage gestellt werden. Sie verlören enorm ab Bedeutung.
  • Bisher miteinander vernetzte Einzugsbereiche für die Wasserversorgung laut Bayernatlas werden durch neue Abbauvorhaben durchlöchert und bei Wiederverfüllung mit belastetem Material dauerhaft gefährdet.
  • Die Bedeutung des Bereichs westlich von Augsburg für die Wasserversorgung, die Frischluftversorgung und die Naherholung für den Verdichtungsraum Augsburg werden massiv missachtet.

Wie kann ich den Verein bei seiner Arbeit gegen das Vorhaben unterstützen?

  • Werde Mitglied. Eine möglichst große Mitgliederzahl gibt uns Legitimität in der Auseinandersetzung mit den Genehmigungsbehörden. Einen Mitgliedsantrag findest du hier:
  • Leiste eine Spende. Der Verein braucht Geld, um Aktionen zu initiieren, Anwälte zu beauftragen usw. Wir sind gemeinnützig, due bekommst eine Spendenquittung, die Du steuerlich gelten machen kannst.
  • Schreibe einen Brief oder eine Email an Landrat Sailer und dringe darauf, dass dieses Vorhaben nicht genehmigt wird. Einen Entwurf findest du hier:
  • Schreibe eine Mail an info@lebenswertes-holzhauser-tal.de und bitte um regelmäßige Information zu weiteren Aktionen. Nehme an unseren Aktionen teil!